Die Lieferungen erfolgen in Übereinstimmung mit den geltenden Praktiken für Verpackung und Aufmachung. Die bestellten Produkte werden an die vom Kunden angegebene Adresse versandt. Je nach Verfügbarkeit der Produkte behält sich SODICA das Recht vor, Teillieferungen durchzuführen. Lieferungen in ein Land, das nicht Mitglied der Europäischen Union ist, erfolgen DAP (Delivered at place) - Incoterms 2020, ICC Paris.

Alle auf der Website angegebenen oder bei der Bestellung vorgesehenen Fristen sind vorausschauend und unverbindlich.
Lieferverzögerungen, die auftreten können, können in keinem Fall und aus keinem Grund zu einer Entschädigung führen oder die Stornierung der Bestellung oder die Ablehnung der Ware durch den Kunden begründen.

Der Versand erfolgt durch den von SODICA gewählten Spediteur. Je nach Gewicht des Pakets und dem endgültigen Lieferort werden dem Kunden pauschale Versandkosten in Rechnung gestellt.

Bitte klicken Sie unten, um die Gebühren für den Versand Ihres Pakets zu erfahren.
Kosten für den Transport

SODICA behält sich das Recht vor, im Falle von Sondergrößen oder außergewöhnlichen Lieferorten eine zusätzliche Versandkostenbeteiligung zu verlangen.


Wir empfehlen Ihnen dringend, die Vorbehalte bei der Lieferung schriftlich und auf allen Kopien des Transportdokuments zu vermerken und zu datieren.
Die Vorbehalte müssen klar und präzise in Bezug auf die Art und den Umfang des Schadens sein. Denn "vage" Vorbehalte können zu Anfechtungen führen, und die Vermerke "vorbehaltlich der Kontrolle" oder "vorbehaltlich des Auspackens" oder "Schäden, die noch zu prüfen sind" haben keine rechtliche Bedeutung.
Sie müssen unmissverständliche Vorbehalte auf dem Lieferschein vermerken und dabei ggf. angeben :

  • Die Anzahl der fehlenden oder beschädigten Pakete.
  • Die Nummern oder Referenzen der strittigen Pakete
  • Die Anzahl der fehlenden oder beschädigten Teile
  • Die Art des festgestellten Schadens
  • Die Referenzen der beschädigten Teile
  • Die Ankunfts- und Abfahrtszeiten des Spediteurs


Bei fehlenden, verspäteten oder unvollständigen Vorbehalten gegenüber dem Spediteur wird davon ausgegangen, dass die Lieferung ordnungsgemäß erfolgt ist.
Es ist unbedingt erforderlich, das Paket vor den Augen des Spediteurs zu öffnen. Wenn eine Anomalie festgestellt wird, müssen Sie das Paket ablehnen und uns innerhalb von 48 Stunden informieren.

Wenn der Zusteller sich weigert, das vollständige Auspacken der Ware abzuwarten, muss dies auf dem Lieferschein deutlich vermerkt werden, bevor man ihn unterschreibt.
Bei einer elektronischen Unterschrift müssen Sie die Vorbehalte auf dem Papierexemplar des Fahrers anmelden.

Das Anbringen von Vorbehalten bei der Entgegennahme der Pakete ermöglicht es uns unsererseits, Lieferunsicherheiten zu quantifizieren und Korrekturmaßnahmen bei den Spediteuren einzuleiten.